Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe wird in Österreich unabhängig von Beschäftigung oder Einkommen gewährt. Polnische Staatsbürger, die in Österreich leben und arbeiten, können Familienbeihilfe beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Familienleistung, die vom österreichischen Finanzamt Österreich gezahlt wird. Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, wer einen Antrag auf Leistungen stellen kann, wie hoch die Familienbeihilfe ist, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind und viele weitere wertvolle Informationen zur Familienbeihilfe.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Den Anspruch auf Familienbeihilfe hat der Erziehungsberechtigte des Kindes, der in Österreich einer rechtmäßigen Beschäftigung nachgeht oder dort ein Unternehmen betreibt.

Um Familienbeihilfe zu beantragen, muss der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Theoretisch kann es sich bei dem Antragsteller um eine Person handeln, die österreichischer Staatsbürger ist und einen ständigen Wohnsitz hat. Es reicht jedoch aus, Staatsbürger eines EU-Landes zu sein, in Österreich beschäftigt zu sein und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Auch wenn unsere Kinder in einem solchen Fall beispielsweise in Polen leben, können wir für sie Familienbeihilfe erhalten.

Die Familienbeihilfe wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Mit Erreichen der Volljährigkeit wird die Leistung unter der Voraussetzung gezahlt, dass das Kind weiterhin studiert.

Wie hoch ist die Familienbeihilfe?

Österreich ist das einzige Land in der Europäischen Union, das das sogenannte nutzt Indexierung, d. h. sie verringert oder erhöht die Familienbeihilfe abhängig von der Kaufkraft eines bestimmten Landes. In der Praxis erhöht sich dadurch die Familienbeihilfe für Eltern, deren Kinder in wohlhabenderen Ländern als Österreich leben, und verringert sich beispielsweise für polnische oder tschechische Kinder.

Aufgrund der oben genannten Leistungsindexierung werden in Polen lebenden Kindern (monatlich) folgende Beträge (ab Januar 2019) gewährt:

57,57 EUR (Kinder bis 2 Jahre)

61,56 EUR (3-9 Jahre)

71,46 EUR (10-18 Jahre)

83,38 EUR (ab 19 Jahren)

Unter bestimmten Umständen wird aufgrund der Koordinierung nur die Differenz zwischen der in Polen bezogenen 500+-Leistung und der Familienbeihilfe gezahlt.

Kann ich die Familienbeihilfe für frühere Jahre beantragen?

Sie können die Familienbeihilfe bis zu 5 Jahren rückwärts beantragen.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Familienbeihilfe benötigt?

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

Bestätigung einer Beschäftigung in Österreich (Arbeitsvertrag) oder Gewerbeanmeldung (wirtschaftliche Tätigkeit)

Verdienstnachweis (Lohnzettel) jährlich/monatlich

Heiratsurkunde (vorzugsweise international) 

Geburtsurkunden der Kinder (vorzugsweise international) 

Meldebescheinigung in Österreich 

Meldebescheinigung in Polen (+ Übersetzung)

Bescheid über den Bezug/Nichtbezug von Familienbeihilfe in Polen (+ Übersetzung) 

Schulbescheinigung (für Kinder ab 18 Jahren + Übersetzung) 

Kopie der e-card-Versicherungskarte

Kopie von Personalausweisen/Reisepässen 

Österreichische Steuernummer 

Kopie der österreichischen Steuererklärung für das Vorjahr – sofern eingereicht 

Kontoverbindung, auf das die Leistung überwiesen werden soll (IBAN + BIC/SWIFT)

Die Mitteilung von Veränderungen in Ihrer Lebenssituation sollte auf einem speziellen Formular erfolgen – alle Formalitäten übernehmen wir gern für Sie.

Familienbeihilfe, Erziehungsgeld 500+ und polnisches Kindergeld

Die Personen, die gleichzeitig das polnische Kindergeld für die Kinder in Polen beziehen, sollten damit rechnen, dass das österreichische Finanzamt die Familienbeihilfe abzüglich der in Polen gezahlten Beträge auszahlt. Bezieht der Antragsteller in Polen keine Leistungen, reicht er eine Entscheidung ein, mit der er die Gewährung des Anspruchs auf Leistungen in Polen verweigert.

Kinderabsetzbetrag

Zusammen mit der Familienbeihilfe wird der sogenannte Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag in Form einer Negativsteuer. Ein gesonderter Antrag auf Auszahlung dieser Leistung ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit der Familienbeihilfe. Die Höhe des Zuschlags beträgt 61,79 € pro Monat für jedes Kind (im Jahr 2022 waren es 58,40 € pro Kind und Monat).

Wo kann ich die Familienbeihilfe beantragen?

Um Familienbeihilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag beim österreichischen Finanzamt stellen.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der herunterladbaren Dokumente und das Antragsformular:

Liste der Dokumente und Formular Familienbeihilfe

Alle relevanten Anträge und Formulare sind auch bei TKTRANSLATE in der Str. Staszica 12/1 in Krosno/Polen verfügbar. Sämtlichen Informationen erteilen wir auch gerne telefonisch +48 13 49 32 575 bzw. per E-Mail biuro@tktranslate.pl

Wir kümmern uns laufend um alle Formalitäten für Sie und überwachen den Status Ihres Familienbeihilfeantrags bei der österreichischen Behörde.

PROBIEREN SIE UNS!

Benötigen Sie eine professionelle Übersetzung?