Kinderbetreuungsgeld

Sie können das Kinderbetreuungsgeld für ein Kind beantragen, bis es das dritte Lebensjahr vollendet hat. Die Leistungsdauer kann zwischen 12 und 36 Lebensmonaten Ihres Kindes liegen.

Nachfolgend finden Sie Informationen darüber, wer einen Antrag auf Leistungen stellen kann, wie hoch das Kinderbetreuungsgeld ist, welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind und viele weitere wertvolle Informationen zum Kinderbetreuungsgeld.

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Das Recht, Leistungen in diesem Land zu beantragen, haben Staatsangehörige Österreichs, aber auch Staatsangehörige anderer EU-Staaten, der Schweiz sowie Flüchtlinge mit Asyl in Österreich, Staatsangehörige von Nicht-EU-Staaten, die aber in Österreich leben und zum Aufenthalt in diesem Land berechtigt sind. Der Antragsteller kann sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes sein. Den Anspruch auf diese Leistung haben auch Adoptiveltern. Die Antragstellerin ist in der Regel die Mutter des neugeborenen Kindes, die jedoch nicht immer in Österreich lebt.

Wer hat Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld?

Es stehen zwei Systeme zur Verfügung – insgesamt 5 Varianten:

1. Vier Pauschal-Optionen:

Variante 12+2
Bei dieser Variante können Eltern 12 Monate lang die höchste Leistung erhalten, wobei die Zahlung um maximal 2 Monate – bis zu 14 Monate – verlängert werden kann. 

Variante 15+3
In diesem Fall ist es möglich, eine etwas geringere Menge zu erhalten. Diese Option deckt den Zeitraum ab, bis das Kind 18 Monate alt ist, und gilt für 15 Monate für einen Elternteil. Der andere Elternteil kann die Leistung für die nächsten drei Monate beantragen.

Variante 20+4
Bei dieser Variante beantragen wir die Auszahlung der Leistung für maximal 24 Monate, wobei ein Elternteil diese Leistung bis zum 20. Lebensmonat des Kindes erhalten kann. Die restlichen vier können vom anderen Elternteil beantragt werden.

Variante 30+6
Dies ist eine der vorteilhaftesten Varianten. Bei dieser Variante kann ein Elternteil die Leistung für bis zu 30 Monate beziehen, das heißt, der andere Elternteil kann einen Antrag auf Verlängerung der Leistung stellen. Eine Verlängerung ist möglich, bis das Kind 36 Monate alt ist. Eine solche Übertragung (also ein Wechsel des Leistungsempfängers) ist im gesamten Zeitraum nur zweimal möglich. 

2. Eine im zweiten System verfügbare Option ist die Leistung, die auf der Grundlage des früheren Einkommens des Antragstellers berechnet wird

Bei diesem Modell erhalten Sie Leistungen für 12 Monate. Die Höhe der Leistung beträgt 80 Prozent Ihres Einkommens.
Der Antragsteller kann sowohl die Mutter als auch der Vater des Kindes sein. Allerdings gibt es, wie in den vorherigen Fällen, einen Elternteil und die Leistungsdauer darf maximal 12 Monate betragen. Sie können die Verlängerung um weitere 2 Monate beantragen.

Sollten wir in Polen bereits eine Familienleistung in gleicher Höhe erhalten haben, wird uns die Differenz ausgezahlt.

Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Kinderbetreuungsgeld benötigt?

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:

Bestätigung einer Beschäftigung in Österreich (Arbeitsvertrag) oder Gewerbeanmeldung (wirtschaftliche Tätigkeit) 

Verdienstnachweis (Lohnzettel) jährlich/monatlich

Heiratsurkunde (vorzugsweise international) 

Geburtsurkunden der Kinder (vorzugsweise international)

- Mutter-Kind-Pass - 5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und die erste Untersuchung des Kindes nach der Geburt

Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich (Antragsteller und Kinder)

Meldebescheinigung in Polen (+ Übersetzung)

Bescheinigung über den Bezug/Nichtbezug von Familienleistung in Polen (+ Übersetzung)

E401/E411-Formular (optional)

Kopie der e-card-Versicherungskarte 

Kopie von Personalausweisen/Reisepässen 

Österreichische Steuernummer 

Kopie der österreichischen Steuererklärung für das Vorjahr – sofern eingereicht 

Kontoverbindung, auf das die Leistung überwiesen werden soll (IBAN + BIC/SWIFT)

Wo kann ich das Kinderbetreuungsgeld beantragen?

Um das Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen.

Nachfolgend finden Sie eine Liste der herunterladbaren Dokumente und das Antragsformular:

Liste der Dokumente und Formular Kinderbetreuungsgeld

Alle relevanten Anträge und Formulare sind auch bei TKTRANSLATE in der Str. Staszica 12/1 in Krosno/Polen verfügbar. Sämtlichen Informationen erteilen wir auch gerne telefonisch +48 13 49 32 575 bzw. per E-Mail biuro@tktranslate.pl

Wir kümmern uns laufend um alle Formalitäten für Sie und überwachen den Status Ihres Kinderbetreuungsgeldantrags bei der österreichischen Behörde.

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